Jetzt hängt es also doch. Im neuen Amts- und Landgerichtsgebäude von Düsseldorf wird ein Kreuz aufgehängt, das schon im alten Gerichtsgebäude hing. Man wollte ursprünglich ganz darauf verzichten, Kreuze im Gerichtsgebäude aufzuhängen. Es hängt nun doch, allerdings außerhalb der Verhandlungsräume. Das Gericht hat den Anspruch, Menschen aller Weltanschauungen gleich gerecht zu behandeln. Da ist es widersinnig, das Symbol einer einzelnen Weltanschauung den von Gerichtverfahren Betroffenen zu präsentieren. Nichtchristen können in einem solchen Umfeld verunsichert sein und befürchten, aufgrund ihres anderen oder nicht vorhandenen Glaubens Nachteile zu erfahren. Die christlichen Kirchen haben in Düsseldorf argumentiert, dass das Kreuz als Zeichen für die christlichen Grundlagen unseres westlichen Rechtssystems stehe. Dem halte ich entgegen, dass sämtliche Inhalte der christlichen Religionen weit vor der Ausbildung unseres heutigen Rechtssystems entstanden. Gerechtigkeit im christlichen Sinne ist viel archaischer und undifferenzierter als Gerechtigkeit nach moderner Rechtsprechung. Gewisse Grundprinzipien, die Eingang in die moderne Rechtsprechung gefunden haben, sind allerdings noch älter als das Christentum. Sie stammen aus dem römischen, mithin heidnischen, Recht. Dem Christentum kommt keine herausragende Bedeutung für die Entwicklung der modernen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu. Wofür steht das Kreuz? Doch auch für eine besonders grausame Art, einen Menschen zu Tode zu foltern. Haben wir die Todesstrafe? Ist Folter erlaubt? Wenn man glaubt, irgend ein Sinnbild in Gerichtgebäuden zu benötigen, so mag man ein Standbild der Justitia nehmen. Die hat jedoch traditionell verbunden Augen. Das kann leicht fehlgedeutet werden. Das Gericht ist schließlich nicht blind, sondern sollte genau hinsehen. Bliebe noch die Waage, die Justitia in der Hand hält. Diese Waage ist ein schönes, wenn auch unnötiges Symbol für Gerechtigkeit. Sie versinnbildlicht, dass das Gericht gehalten ist, sowohl die Fakten zu Gunsten wie auch die zu Ungunsten eines Angeklagten zu berücksichtigen. Also, nehmt von mir aus die Waage oder lasst es ganz!
sagt der Veritator.
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